Download
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der netzfalken GmbH, Marie-Curie-Str. 8, 51377 Leverkusen, im Folgenden "Anbieter", bei Vereinbarung der Nutzung des Angebotes "bank2swift".
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbetreibende Interessenten und Kunden.
I. Anwendbarkeit
Der Anbieter bietet die unten näher beschriebenen Leistungen unter der Bezeichnung 'bank2swift' an. Grundlage aller in diesem Zusammenhang erbrachten, entgeltlichen und unentgeltlichen Leistungen sind die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Gegenstand jeder Vereinbarung sind. Anderslautende oder entgegenstehende Bedingungen werden nicht Gegenstand einer vertraglichen Vereinbarung, ihnen wird ausdrücklich widersprochen.
II. Leistungsumfang
A. Im Rahmen eines gültigen Nutzungsvertrages über das Produkt bank2swift erteilt Ihnen der Anbieter das einfache, nicht übertragbare Recht, die vom Anbieter auf eigenen oder angemieteten Servern hinterlegte Software bank2swift im lizenzierten Umfang zu nutzen. Nutzen bedeutet hierbei das Recht, mit einem durch den Anbieter zu erteilenden Zugangscode vorhandene oder zu erstellende Dokumente und Formulare am Bildschirm anzuzeigen, auszudrucken sowie auf dem vom Anbieter verwendeten Server zu speichern. Ebenfalls dürfen Daten in vorhandene Formulare eingegeben werden. Eine weitere Nutzung ist nicht Gegenstand des Vertrages und bedarf der gesonderten Zustimmung des Anbieters.
B. Art und Umfang der vereinbarten Leistungen ergeben sich ausdrücklich aus den Anlagen zu dieser Vereinbarung, insbesondere aus dem jeweils gültigen Funktionskatalog und, soweit vorhanden, individuellen Vereinbarungen.
C. Der Nutzer prüft eigenverantwortlich, ob die vom Anbieter zur Verfügung gestellte Software seinen persönlichen Anforderungen und Vorstellungen entspricht. Insbesondere prüft und überwacht der Nutzer selbst und vollständig eigenverantwortlich, ob durch die Nutzung der angebotenen Software ihm obliegende Verpflichtungen gesetzlicher, verwaltungs-, berufs- oder standesrechtlicher Art erfüllt sind und künftig werden.
D. Sollten durch die Nutzung von bank2swift ohne Verschulden des Anbieters gesetzliche Bestimmungen oder Schutzrechte Dritter rechtswidrig beeinträchtigt werden, so ist der Anbieter zur sofortigen Leistungsverweigerung berechtigt. Dem Nutzer wird dies umgehend mitgeteilt. Ihm wird der Zugriff auf seine beim Anbieter gespeicherten Daten im Rahmen der technischen Möglichkeiten eingeräumt
III. Vertragsschluss
A. Ein Vertrag mit dem Anbieter über die Nutzung des Produktes bank2swift kommt erst durch ausdrückliche Annahme durch den Anbieter zustande. Eine entsprechende Anfrage durch den Kunden erfolgt insbesondere durch Verwendung der jeweiligen Schaltflächen auf der Internetpräsenz von www.bank2swift.de
B. Der durch den Anbieter angebotene Vertrag über den unentgeltlichen Testzugang hat eine Laufzeit von sieben Tagen, welche mit Zusendung der Zugangsdaten durch den Anbieter zu laufen beginnt, und endet mit Ablauf von sieben Tagen automatisch, ohne dass es einer weiteren Handlung durch den Kunden bedarf. Auf die Regelung zur Löschung von Daten unter IX. D 1. bis 3 wird ausdrücklich hingewiesen.
C. Während der Testphase kann der Nutzer den Vertrag jederzeit durch Verwendung der entsprechenden Schaltflächen und Ausfüllen der dortigen Formularfelder in einen kostenpflichtigen Vertrag auf unbestimmte Zeit umwandeln.
IV. Kosten der Nutzung
A. Die Nutzung von bank2swift ist während der Testphase kostenfrei.
B. Entscheidet sich der Nutzer während oder im Anschluss an die Testphase zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages, welches er durch Verwendung der entsprechenden Schaltflächen innerhalb der Software oder mittels schriftlicher Erklärung kundtut, so wird dieser Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und es fallen für die Nutzung monatliche Kosten an. Die Höhe der monatlichen Kosten richtet sich hierbei nach der auf der Internetpräsenz von bank2swift veröffentlichten Preisliste in der jeweils gültigen Fassung. Alle dort gemachten Preisangaben verstehen sich als solche ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Kunde verpflichtet sich die anfallenden Kosten monatlich im Voraus an den Anbieter zu bezahlen.
C. Der Vertrag läuft vom Tag des Vertragsschlusses an jeweils einen Monat, ein zum Beispiel am 10. eines Monats geschlossener Vertrag läuft demnach bis zum 9. des Folgemonats. Wird der Vertrag nicht gekündigt, so verlängert er sich jeweils um einen vollen Monat.
D. Regelmäßig wird Bezahlung per Lastschriftverfahren vereinbart. Soweit der Nutzer die Teilnahme am Lastschriftverfahren nicht wünscht, hat er die fristgemäße Bezahlung entsprechend der ihm zugestellten Rechnung sicherzustellen. Für eine nicht vom Anbieter zu vertretende Rückbuchung einer durchgeführten Lastschrift verpflichtet sich der Nutzer dazu, dem Anbieter entstehende Kosten in Höhe von mindestens 15,00 EUR zu erstatten. Der Nachweis und die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzanspruches bleibt dem Anbieter ausdrücklich vorbehalten.
E. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Anbieter nach schriftlicher Mahnung berechtigt, den Zugang zu bank2swift und den dort gespeicherten Daten zu sperren. Dies berührt die Verpflichtung zur Bezahlung der vereinbarten Nutzungsentgelte auch für die Dauer der Sperre nicht. Sollte eine vereinbarte Einmalzahlung nicht vor Bereitstellung bezahlt sein, so erfolgt eine Bereitstellung erst mit Bezahlung. Die Verpflichtung zur Bezahlung der monatlichen Nutzungsentgelte auch während der Zeit, in welcher Bereitstellung noch nicht erfolgte, bleibt hiervon unberührt.
F. Gerät der Nutzer in zwei aufeinanderfolgenden Monaten mit der Erfüllung seiner Zahlungspflicht in Verzug oder gerät der Nutzer mit einem Gesamtbetrag in Verzug, welcher in der Summe zwei Monatsentgelten entspricht, so ist der Anbieter berechtigt, den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Der Nutzer verpflichtet sich in diesem Fall zur Leistung eines pauschalierten Schadensersatzes, welcher der Höhe nach der Hälfte des Betrages entspricht, welchen er bei regulärer Laufzeit noch an den Anbieter hätte bezahlen müssen. Hierdurch wird den ersparten Aufwendungen des Anbieters im Falle der Kündigung nach beiderseitiger Auffassung ausreichend Rechnung getragen.
G. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen des Verzuges bleibt hiervon unberührt. H. Im Falle des Verzuges des Anbieters mit seiner Pflicht zur Bereitstellung von bank2swift richtet sich dessen Haftung nach VII.
V. Erreichbarkeit
Der Anbieter verpflichtet sich, auf den Monat gerechnet, eine Erreichbarkeit des Produktes bank2swift zu 98% sicherzustellen. Das System wird täglich in der Zeit von 3.00 Uhr bis 4.00 Uhr gewartet. Diese Wartung dient der Sicherheit und Aufrechterhaltung des Produktes bank2swift. In dieser Zeit ist das Produkt bank2swift für den Kunden nicht erreichbar und nicht nutzbar.
VI. Support
A. Der Nutzer verpflichtet sich, auftretende oder erkannte Mängel unverzüglich per Email, im Verhinderungsfalle der Erreichbarkeit per E-Mail per Telefon, an den Anbieter zu melden. Folgende E-Mailadresse ist zu verwenden: service@bank2swift .de. Der Anbieter wird diesen Fehler protokollieren und entsprechende Schritte einleiten.
B. Nutzer, welche einen Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen haben, können Fragen zur Nutzung von bank2swift ebenfalls per E-Mail an service@bank2swift .de richten. Der Anbieter wird diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten bearbeiten.
VII. Haftung
A. Die Haftung des Anbieters gegenüber dem Nutzer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gilt ohne Beschränkung. Im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ins die Haftung des Anbieters bei leichter Fahrlässigkeit nicht beschränkt. Die Haftung des Anbieters nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
B. Im Übrigen soll die Haftung des Anbieters, soweit zulässig, ausgeschlossen sein, es sei denn, der Anbieter hat eine wesentliche Verpflichtung aus dieser Vereinbarung, Kardinalpflicht, verletzt. In diesen Fällen ist die Haftung des Anbieters auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Vorhersehbar ist danach der Schaden, welcher im Rahmen der vereinbarungsgemäßen Nutzung von bank2swift als typisch angesehen wird. Hierbei sind eventuelle Schadensminderungspflichten oder Datensicherungspflichten des Nutzers besonders zu berücksichtigen. Der Schadensersatzanspruch der Nutzers ist jedoch der Höhe nach begrenzt auf das in einem Jahr zu entrichtende Nutzungsentgelt. Die Regelung zu VII. A wird hiervon nicht berührt.
C. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536 a BGB auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
D. Im Falle höherer Gewalt wird der Anbieter von seiner Verpflichtung zur Leistung befreit. Ein Anspruch auf Nutzungsentgelt besteht für die Dauer der höheren Gewalt nicht. Als höhere Gewalt gilt insbesondere ein vom Anbieter nicht zu vertretender Ausschluss der Nutzung oder Erreichbarkeit der eingesetzten Server oder datenführender Leitungen.
E. Der Nutzer wird im Fall höherer Gewalt unverzüglich informiert.
VIII. Datenschutz
A. Der Anbieter speichert und verarbeitet im Rahmen der Vertragsanbahnung und – Erfüllung persönliche Daten des Kunden. Diese Daten werden im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen und betrieblicher Vorgänge des Anbieters auch über das Vertragsverhältnis hinaus gespeichert. Näheres hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung der netzfalken GmbH.
B. Im Rahmen des Vertragsverhältnisses werden durch den Anbieter auch solche Daten gespeichert und verarbeitet, welche der Kunde im Rahmen der betrieblichen Nutzung von Bank2Swift in das System einpflegt. Aufgabe des Anbieters ist die vertragsgemäße Speicherung, Verarbeitung und Sicherung dieser Daten. Die weitere Verwendung obliegt alleine dem Kunden. Eine Pflicht zur Aufbewahrung solcher Daten besteht nur im Umfang von IX. D 1. bis 3.. Darüber hinaus gehende Ansprüche auf Sicherung, Verarbeitung oder Zurverfügungstellung durch den Anbieter bestehen ausdrücklich nicht. Näheres hierzu konkretisiert die Zusatzvereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
IX. Beendigung des Vertrages
A. Der Vertrag über den kostenfreien Testzugang endet automatisch nach Ablauf von 30 Tagen.
B. Der kostenpflichtige Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen jeweils zum Ende eines Abrechnungsmonats, siehe Nr. IV. C., gekündigt werden.
C. Die Kündigung erfolgt durch Verwendung der entsprechenden Schaltflächen im Administrationsbereich des Produktes bank2swift sowie dem Ausfüllen der dortigen Formulare oder schriftlich mittels Einschreiben durch Erklärung gegenüber dem Anbieter. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ist hiervon unberührt.
D. Folgen der Beendigung
1. Bei Beendigung der Testphase ohne anschließenden Vertrag auf unbestimmte Zeit wird der Zugang durch den Anbieter gesperrt. Daten über den Nutzer werden durch den Anbieter zu eigenen Zwecken gespeichert. Eine Verwendung dieser Daten durch den Nutzer ist nicht möglich. Unberührt hiervon bleibt das Auskunftsrecht des Nutzers auf Information über die über ihn gespeicherten Daten. Weitergehende Daten, insbesondere solche, welche der Kunde in Verwendung des Produktes bank2swift eingegeben, erstellt oder gespeichert hat, werden gelöscht und stehen nicht mehr zur Verfügung. Sollte der Kunde diese Daten weiter verwenden wollen, so sind diese durch ihn auf geeigneten Speichermedien zu sichern.
2. Bei Beendigung eines Vertrages auf unbestimmte Zeit, in dessen Verlauf der Nutzer jedoch keinerlei Zahlung geleistet hat, werden die Daten behandelt wie unter 1.
3. Bei Beendigung des Vertrages auf unbestimmte Zeit wird der Zugang nach Beendigung gesperrt. Soweit der Nutzer während der Vertragslaufzeit zumindest einen monatlichen Beitrag an den Anbieter entrichtet hat und es keine weiteren, offenen Forderungen des Anbieters gegenüber dem Kunden gibt, wird der Anbieter dem Nutzer den Lesezugang für mindestens sechs Wochen ab Beendigung ermöglichen. Schreibzugang besteht nicht. Nach Ablauf dieser sechswöchigen Frist werden Daten über den Kunden durch den Anbieter zu eigenen Zwecken weiterhin gespeichert. Eine Verwendung dieser Daten durch den Nutzer ist nicht möglich. Unberührt hiervon bleibt das Auskunftsrecht des Kunden auf Information über die über ihn gespeicherten Daten. Weitergehende Daten, insbesondere solche, welche der Kunde in Verwendung des Produktes bank2swift eingegeben, erstellt oder gespeichert hat, werden gelöscht und stehen nicht mehr zur Verfügung. Sollte der Kunde diese Daten weiter verwenden wollen, so sind diese durch ihn auf geeigneten Speichermedien zu sichern.
X. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder aufgrund von Entwicklungen unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen sowie der Vertrag als solches davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten solche, welche den ursprünglichen Zweck der unwirksamen im rechtlich möglichen Rahmen annähernd ersetzen. Anderenfalls oder im Falle einer auftretenden Vertragslücke ist eine solche Regelung zu treffen, welche die Parteien getroffen hätten, wäre Ihnen die Unwirksamkeit oder die Lücke bekannt gewesen.
XI. Schriftform
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Von diesem Erfordernis der Schriftform kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung abgerückt werden.
XII. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Leverkusen. Sollte zur Gerichtsstandwahl eine Erklärung des Kunden erforderlich sein, so verpflichtet sich dieser, diese auf Anforderung durch den Anbieter abzugeben.